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+ Zeitwertkonten, der beste Weg zum Erreichen finanzieller Unabhängigkeit
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Ernst-A. Brandt und Michael Kamp Experten für Zeitwertkonten E-Mail: info@bkfin.de Tel.: 0 55 27 - 99 75 10 | Was ist ein Zeitwertkonto?
Sie haben die Möglichkeit, beliebige Gehaltsbestandteile, in der Höhe unbegrenzt, in ein in Geldwert geführtes Zeitkonto zu stellen, wofür Sie erst dann Lohnsteuer und ggfs. Sozialabgaben entrichten, sobald Sie das Guthaben (und zwar unabhängig von Altersgrenzen) wieder entnehmen.
Die Höhe der Einzahlungen (aus: Gehalt, Einmalzahlungen, Tantiemen, Prämien, Umwandlung von Überstunden oder Urlaubstagen) können Sie immer wieder frei bestimmen – ohne dauerhafte Festlegung
Zeitwertkonten sind überaus vorteilhaft – und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße
| Nutzen für den Arbeitgeber: |
Nutzen für den Arbeitnehmer: |
- Innovatives und gleichzeitig rentables Modell zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Spielraum für die Ausgestaltung flexibler Vergütungsmodelle
- personalpolitisches Instrument zur Mitarbeitergewinnung, -bindung, - motivation
- Möglichkeit zur Optimierung der Altersstruktur des Unternehmens
- Entlastung von Management und Personalabteilung
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- Spielraum bei der Gestaltung der Lebensarbeitszeit Vorruhestand wird selbst angespart)
- Beitrag zur Sicherung des Arbeitsplatzes
- Einkommensausgleich bei Ausfallzeiten
- Attraktive Anlagekonzepte (z.B. Vermögensverwaltung)
- Steuervorteile während der Ansparphase
- Steuervorteile bei der Auszahlung
- Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung werden ebenfalls angelegt
- Überführungsmöglichkeit der Guthaben in die betriebliche Altersversorgung
- Vererbbarkeit der Wertguthaben
- Durch Treuhänder und Verpfändung gegen Insolvenz geschützt
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Fazit: Ein modernes Win –Win - System – für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber!
Um wie viele Jahre kann die Lebensarbeitszeit verkürzt werden, wenn ein 30-jähriger 27 Jahre lang mindestens 10 % des Bruttoeinkommens auf einem Lebensarbeitszeitkonto anspart?
Antwort: Um etwa 10 Jahre ( also Arbeitsende mit ca. 57 Jahren ).
Bei VW wurden Zeitwertkonten entwickelt. Die gesetzliche Grundlage für Zeitwertkonten wurde durch das Flexi-Gesetz (Gesetz zur Flexibilierung der Arbeitszeit) geschaffen. Es passierte 1998 bereits den Bundesrat. Eine Überarbeitung dieses Gesetzes fand Ende 2008 statt, mit Beginn 2009. Mit diesem "Flexi II Gesetz" wurden Verbesserungen beschlossen, insbesondere die Kapitalsicherung für Arbeitnehmer wurde neu geregelt.
Aufgrund des Ineinandergreifens von Steuer-/Arbeits-/und Sozialrecht konnten in den ersten Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes nur große Firmen dieses neue, moderne Instrumentarium nutzen.
Dank ablaufoptimierter Konzepte und Vertragswerke können mittelständische und kleinere Unternehmen inzwischen ohne Mehraufwand dieses zukunftsorientierte Modell des arbeitnehmerfinanzierten Vorruhestandes nutzen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des gestiegenen Renteneintrittsalters hat der Arbeitnehmer hier die Möglichkeit, der Rente erst mit 67, auszuweichen. Er bestimmt es selbst!
Übrigens: Das Zeitwertkonto ist die einzige Möglichkeit den ersehnten Vorruhestand zu erreichen – denn die Altersteilzeit-Regelung ist abgeschafft.
Zeitwertkonten stellen auch eine Alternative, mindestens aber eine Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung und ihren Durchführungswegen dar.
Für alle Organe einer Gesellschaft, z. B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, ist die Nutzung von Zeitwertkonten seit dem 1. Februar 2009 allerdings nicht mehr möglich.
Wir haben die Lösung: Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. für alle Vorstände haben wir mit unserer "beitragsorientierten Leistungszusage" die Möglichkeit, auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren.
Ein weiterer Aspekt sollte Beachtung finden: die Möglichkeit einer Veränderung der Rahmenbedingungen für Vorstände ist hier ungleich schwerer als im Fall der Zeitwertkonten, da wir uns im Bereich des Betriebsrentengesetzes bewegen.
Gute Gründe für eine sichere beitragsorientierte  Leistungszusage (boLZ)
- Kapitalanlage nach Wahl
- Höchstmögliche Flexibilität
- Insolvenzsicherheit
- 100% an die Erben
- Geringste Risiken für das Unternehmen
- Steuerliche Gestaltungs-Möglichkeiten
- Umwandlung von Tantiemen und Arbeitgeberleistungen
- bAV Depot in Firmeneigentum
- Kapitalleistung günstig nach 1/5-Regelung (§34 EStG)
- Vorruhestand durch Ratenzahlung
- Steuerliche Vorteile aus §8b KStG-Reporting
- Volle Verfügbarkeit bei Kapitalleistung an Lebenspartner und Kinder
Lassen Sie sich im nächsten Schritt individuell beraten! Nutzen Sie die Chance. Kontakt per Mail oder auch sehr gerne per Telefon: 05527 997510
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